Kurzzeit » Offen « 5 Tage - Ohne Grüne Karte

Kurzzeitkennzeichen Versicherung. Gültig für alle Fahrzeugarten Offen ohne Grüne Karte. eVB Nr Sofortversand per E-Mail & per SMS.

    • Preis: 36,00 €
    • Inkl. 19% Vers.St. & SMS-Versand

Wir empfehlen Ihnen sich im Voraus bei der Zulassungsstelle zu erkundigen, ob Sie einen Termin für die KFZ-Zulassung des Fahrzeugs benötigen.

Produktbeschreibung

Versicherung für Kurzzeitkennzeichen Fahrzeugtyp Offen. Laufzeit 5 Tage. Für Probe & Überführungsfahrten.


Elektronische Versicherungsbestätigung bzw. eVB Nummer für Kurzzeit-Kennzeichen oder VB Nummer genannt.

Bestellen und zahlen Sie mit Paypal, Kreditkarte oder Barzahlen und Sie erhalten Ihre Versicherungsnummer rund um die Uhr sofort nach der Zahlung per SMS & E-Mail.

  • Automatische Aktivierung (wählbar nur bei der Bestelllung einer Versicherungskarte): Wenn bei der Bestellung automatische Aktivierung ausgewählt wurde, dann sendet Ihnen das System direkt nach Zahlung die Versicherungs Nr. sofort per SMS & E-Mail und das ganze rund um die Uhr (Aktivierung / Anmeldefrist 30 Tage).
  • Manuelle Aktivierung: Wenn bei der Bestellung manuelle Aktivierung ausgewählt wurde, können Sie nach Zahlungseingang Ihre Versicherungs Nr. für die Kurzzeitkennzeichen direkt im Kundenmenü unter "Mein Konto" -> "eVB Aktivierung" rund um die Uhr aktivieren und ausdrucken (Aktivierung / Anmeldefrist wählbar 30, 60 oder 90 Tage).

 

 

 



Vorgehensweise:

1) Versicherung bei uns bestellen bzw. über uns abschliessen. Nur Name und Anschrift des Versicherungsnehmers werden benötigt.
2) Zahlung durchführen.
3) Bei automatische Aktivierung sendet Ihnen das System die Versicherung sofort per SMS und bei manuelle Aktivierung unter "Mein Konto" -> aktivieren & ausdrucken oder auch per SMS erhalten.
4) Bei Ihre deutsche Zulassungsstelle oder Strassenverkehrsamt anmelden & Kennzeichen erhalten. Dort benötigen Sie noch die Fahrzeugpapiere. Erkundigen Sie sich bei Ihre Zulassungsstelle nach.

 


Preisliste und Kostenaufstellung:

Bei uns beläuft sich der Preis für die Versicherung oder eVB-Nummer auf 36,- Euro.

An jeder deutschen Zulassungsstelle betragen die Anmeldegebühr etwa 10 Euro und die Kosten für das Kennzeichen etwa 10 Euro.

Der Gesamtpreis für ein Kurzzeitkennzeichen beträgt ungefähr 56,- Euro.
 



Fahrzeugtyp Erläuterung: 

Die Bezeichnung "Offen" steht für alle Fahrzeugarten. d.h. diese Versicherung oder evb-Nummer ist gültig z.B. für PKW, LKW, Anhänger, Motorrad etc... " ausgeschlossen sind Fahrzeuge die eine Sondergenehmigung für die Überführung benötigen ".



Häufige Fragen:

  • Die Kurzzeitkennzeichen beginnen ab dem Tag der Anmeldung bei der Zulassungsstelle.
  • Die Versicherungskarte muss vor der Anmeldung Online aktiviert werden, das können Sie kostenlos im Kundenmenü bzw. unter "Mein Konto" aktivieren und ausdrucken, falls keine automatische Aktivierung bei der Bestellung ausgewählt wurde.
  • Bei manueller Aktivierung haben Sie die Möglichkeit die Aktivierungsfrist selbst zu wählen z.B. 30, 60 oder 90 Tage. d.h. Ab dem Tag der Aktivierung haben Sie 30, 60 oder 90 Tage Zeit die Versicherungskarte anzumelden. Die 5 Tage Frist beginnt ab dem Tag der Anmeldung bei der Zulassungsstelle.
    Bei automatischer Aktivierung sendet Ihnen das System die Versicherung direkt mit einer Aktivierungsfrist von 30 Tagen.
  • Versicherungsschutz für die Kurzzeitkennzeichen ist Haftpflicht. Es besteht KEIN Teil- oder Vollkaskoschutz.
  • Muss das Fahrzeug für die Überführung mit Kurzzeitkennzeichen TÜV haben?. JA wenn wenn Sie das Fahrzeug in eine andere Stadt bzw. Ort überführen möchten.
  • Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV, geht es? das geht auch JA. (mit Einschrenkungen. Somit erhalten Sie die Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV und dürfen damit NUR im selben Bezirk oder angrenzenden Bezik das Fahrzeug überführen)
    Im Paragraph:  § 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html
    Zitat: (7) Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht vor oder liegt der Ablauf der Frist für die nächste Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen abweichend von Absatz 1 ohne einen Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. etc......