Kurzzeit » PKW « 5 Tage + Grüne Karte

Kurzzeitkennzeichen Versicherung. Gültig nur für Fahrzeugart PKW + Grüne Karte. eVB Nr. Sofortversand per SMS & E-Mail. Versicherungsschutz für Deutschland & Ausland*.

    • Preis: 36,50 €
    • Inkl. 19% Vers.St. & SMS-Versand

​Wir empfehlen Ihnen sich im Voraus bei der Zulassungsstelle zu erkundigen, ob Sie einen Termin für die KFZ-Zulassung des Fahrzeugs benötigen.

Produktbeschreibung

Kurzzeitkennzeichen Versicherung für Überführungskennzeichen. Fahrzeugart nur für PKW. Laufzeit 5 Tage + Grüne Karte. Gültig für Probe & Überführungsfahrten.


Elektronische Versicherungsbestätigung bzw. eVB Nummer für Kurzzeit PKW.

Bestellen und zahlen Sie mit Paypal, Kreditkarte oder Barzahlen und Sie erhalten Ihre Versicherungsnummer rund um die Uhr sofort nach der Zahlung per SMS & E-Mail.

  • Automatische Aktivierung (wählbar nur bei der Bestelllung einer Versicherungskarte): Wenn bei der Bestellung automatische Aktivierung ausgewählt wurde, dann sendet Ihnen das System direkt nach Zahlung die Versicherungs Nr. sofort per SMS & E-Mail und das ganze rund um die Uhr (Aktivierung / Anmeldefrist 30 Tage).
  • Manuelle Aktivierung: Wenn bei der Bestellung manuelle Aktivierung ausgewählt wurde, können Sie nach Zahlungseingang Ihre Versicherungs Nr. für die Kurzzeitkennzeichen direkt im Kundenmenü unter "Mein Konto" -> "eVB Aktivierung" rund um die Uhr aktivieren und ausdrucken (Aktivierung / Anmeldefrist wählbar 30, 60 oder 90 Tage).
     

Die Grüne Versicherungskarte erhält zum 01.01.2021 eine neue Farbe: aus Grün wird Weiß. Der Kunde kann seit dem 01.07.2020 die Grüne Karte selbst aus weißes Papier ausdrucken.
Die Grüne Karte behält ihren Namen. NUR die Ausdruck wechselt seine Farbe und wird nur noch auf weißes Papier bedruckt.

 


 

Vorgehensweise:

1) Versicherung bei uns bestellen bzw. über uns abschliessen. Nur Name und Anschrift des Versicherungsnehmers werden benötigt.
2) Zahlung durchführen.
3) Bei automatischer Aktivierung sendet Ihnen das System die Versicherung sofort per SMS und bei manueller Aktivierung unter "Mein Konto" -> aktivieren & ausdrucken oder auch per SMS erhalten.
4) Bei Ihren deutschen Zulassungsstelle oder Strassenverkehrsamt anmelden & Kennzeichen erhalten. Dort benötigen Sie noch die Fahrzeugpapiere. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsstelle.
 


Preisliste und Kostenaufstellung:

Bei uns beläuft sich der Preis für die Versicherung oder eVB-Nummer auf 36,50- Euro.

An jeder deutschen Zulassungsstelle betragen die Anmeldegebühr etwa 10 Euro und die Kosten für das Kennzeichen etwa 10 Euro.

Der Gesamtpreis für ein Kurzzeitkennzeichen beträgt ungefähr 56,50- Euro.

 



Fahrzeugart-Erläuterung:

Der Begriff "Fahrzeugart" bezieht sich auf die Klassifizierung von Fahrzeugen nach ihrer Art oder Kategorie. Die Bezeichnung "PKW" steht für Personenkraftwagen, die im Fahrzeugbrief entsprechend eingetragen sind. Daher ist diese Versicherung oder eVB-Nummer ausschließlich für PKWs gültig.
 


Häufige Fragen:

  • Die Kurzzeitkennzeichen beginnen ab dem Tag der Anmeldung bei der Zulassungsstelle.
  • Die Versicherungskarte muss vor der Anmeldung Online aktiviert werden, das können Sie kostenlos im Kundenmenü bzw. unter "Mein Konto" aktivieren und ausdrucken, falls keine automatische Aktivierung bei der Bestellung ausgewählt wurde.
  • Bei manueller Aktivierung haben Sie die Möglichkeit die Aktivierungsfrist selbst zu wählen z.B. 30, 60 oder 90 Tage. d.h. Ab dem Tag der Aktivierung haben Sie 30, 60 oder 90 Tage Zeit die Versicherungskarte anzumelden. Die 5 Tage Frist beginnt ab den Tag der Anmeldung bei der Zulassungsstelle.
    Bei automatischer Aktivierung sendet Ihnen das System die Versicherung direkt mit einer Aktivierungsfrist von 30 Tagen.
  • Versicherungsschutz für die Kurzzeitkennzeichen ist Haftpflicht. Es besteht KEIN Teil- oder Vollkaskoschutz.
  • Muss das Fahrzeug für die Überführung mit Kurzzeitkennzeichen TÜV haben?. JA wenn wenn Sie das Fahrzeug in eine andere Stadt bzw. Ort überführen möchten.
  • Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV, geht es? das geht auch JA. (mit Einschrenkungen. Somit erhalten Sie die Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV und dürfen damit NUR im selben Bezirk oder angrenzenden Bezik das Fahrzeug überführen)
    Im Paragraph:  § 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html
    Zitat: (7) Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht vor oder liegt der Ablauf der Frist für die nächste Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen abweichend von Absatz 1 ohne einen Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. etc......
  • Muss die Grüne Karte auf ein Grünes Papier gedruckt werden? Nein. Die grüne Karte, heisst noch Grüne Karte, wird aber seit dem 01.01.2021 auf weissen Papier bedruckt.

 


*Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass trotz des Vorhandenseins einer Grünen Karte keine Garantie dafür besteht, dass das "Kurzzeitkennzeichen mit Grüner Karte" bei Einreise oder Fahrten in Drittländer oder EU-Länder anerkannt wird, da derzeit noch keine einheitliche Regelung unter den EU-Ländern besteht.

Wir empfehlen Ihnen immer für die Einreise ins Ausland Ausfuhrkennzeichen bzw. Versicherung für ein Ausfuhrkennzeichen zu nehmen.

Die Versicherung für die Kurzzeitkennzeichen EU gilt in den folgenden Ländern: **

A – Österreich, B – Belgien, BG – Bulgarien, CY(**) – Zypern, CZ – Tschechische Republik, D – Deutschland, DK – Dänemark, E – Spanien, EST – Estland, F – Frankreich, FIN – Finnland, GB – Großbritannien, GR – Griechenland, H – Ungarn, HR – Kroatien, I – Italien, IRL – Irland, IS – Island, L – Luxemburg, LT – Litauen, LV – Lettland, M – Malta, N – Norwegen, NL – Niederlande, P – Portugal, PL – Polen, RO – Rumänien, S – Schweden, SK – Slowakische Republik, SLO – Slowenien, CH – Schweiz, AL – Albanien, AND – Andorra, BIH – Bosnien-Herzegowina, MD – Moldawien, MK - Mazedonien (f.Y.R.O.M.), MNE – Montenegro, SRB(**) – Serbien, TR – Türkei.

**Bitte vergewissern Sie sich, nach Erhalt der Versicherungskarte, dass alle Reisezielländer auf der Grüne Karte vorhanden sind. Diese können je nach Versicherungsgesellschaft abweichen. Der Versicherungsschutz auf der Grundlage einer für die Republiken Aserbaidschan, Zypern und Serbien ausgegebenen Grünen Karte ist beschränkt auf die Gebiete, die unter der Kontrolle der jeweiligen anerkannten Regierungen der Länder stehen. Weitere Informationen finden Sie unter http://gc-territorial-validity.cobx.org.