Kurzzeit Offen **** 5 Tage + Grüne Karte & Schutzbrief

Kurzzeitkennzeichenversicherung: Gültig für alle Fahrzeugarten Offen****. Ausgeschlossen sind Omnibusse, Sonderfahrzeuge und Schwertransporter. Zusätzlich erhalten Sie eine Grüne Versicherungskarte und einen Schutzbrief für Autopannen***. Die eVB-Nummer wird sofort per E-Mail und SMS versendet. Versicherungsschutz gilt für Deutschland und das Ausland*.

    • Preis: 39,00 €
    • Inkl. 19% Vers.St. & SMS-Versand

​Wir empfehlen Ihnen, sich im Voraus bei der Zulassungsstelle zu erkundigen, ob Sie einen Termin für die KFZ-Zulassung des Fahrzeugs benötigen.

Produktbeschreibung

Kurzzeitkennzeichenversicherung für Überführungskennzeichen. Fahrzeugtyp: Offen, gültig für 5 Tage + Grüne Karte für Probe- & Überführungsfahrten sowie Schutzbrief.

Die Bezeichnung "Offen" gilt für Pkw, Lkw oder Motorrad. Ausgeschlossen sind Omnibusse, Sonderfahrzeuge und Schwertransporter.

Elektronische Versicherungsbestätigung bzw. eVB Nummer.

Bestellen und bezahlen Sie direkt mit PayPal, Kreditkarte oder Barzahlen. Sie erhalten Ihre Versicherungsnummer zur Aktivierung innerhalb von 10 Sekunden, 7 Tage die Woche, rund um die Uhr, online und per SMS.
Wenn Sie bei der Bestellung die manuelle Aktivierungsoption wählen, können Sie nach Zahlungseingang Ihre Versicherung für Kurzzeitkennzeichen direkt im Kundenmenü unter "Ihr Konto" -> "eVB Aktivierung" rund um die Uhr (24 Stunden) aktivieren und ausdrucken.

Die Grüne Versicherungskarte erhält ab dem 01.01.2021 eine neue Farbe: aus Grün wird Weiß. Seit dem 01.07.2020 kann der Kunde die Grüne Karte selbst auf weißem Papier ausdrucken.

Die Grüne Karte behält ihren Namen. Lediglich die Farbe des Ausdrucks ändert sich, und sie wird nur noch auf weißem Papier gedruckt.

 


Vorgehensweise:

1) Versicherung bei uns bestellen bzw. über uns abschließen.
2) Zahlung durchführen.
3) Unter "Ihr Konto" -> Versicherungskarte aktivieren & ausdrucken oder per SMS senden.
4) Bei Ihrer Deutschen Zulassungsstelle oder Strassenverkehrsamt anmelden & Kennzeichen erhalten.


Preisliste und Kostenaufstellung:

Bei uns beläuft sich der Preis für die Versicherung oder eVB-Nummer auf 39,- Euro.

An jeder deutschen Zulassungsstelle betragen die Anmeldegebühr etwa 10 Euro und die Kosten für das Kennzeichen etwa 10 Euro.

Der Gesamtpreis für ein Kurzzeitkennzeichen beträgt ungefähr 59,- Euro.

 


*** Kurzzeitkennzeichen Versicherung mit Schutzbrief - Erläuterung & Bedingungen:

Ausgeschlossen sind Omnibusse, Sonderfahrzeuge und Schwertransporter.

 


 

Häufige Fragen:

 

  • Die Gültigkeit der Kurzzeitkennzeichen beginnt ab dem Tag der Anmeldung bei der Zulassungsstelle.
  • Die Versicherungskarte muss vor der Anmeldung online aktiviert werden. Das können Sie kostenlos im Kundenmenü bzw. unter "Ihr Konto" durchführen und ausdrucken.
  • Die Aktivierungsfrist beträgt 30 Tage, d. h. Sie haben 30 Tage Zeit, die Versicherungskarte anzumelden. Die 5-Tage-Frist beginnt ab dem Tag der Anmeldung bei der Zulassungsstelle. Versicherungsschutz umfasst eine KFZ-Haftpflichtversicherung.
  • Muss das Fahrzeug für die Überführung mit Kurzzeitkennzeichen TÜV haben? Ja, wenn Sie das Fahrzeug in eine andere Stadt oder Ort überführen möchten.
  • Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV, ist das möglich? Ja, allerdings mit Einschränkungen. Sie erhalten die Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV und dürfen damit NUR im selben Bezirk oder angrenzenden Bezirk das Fahrzeug überführen. Dies ist im Paragraph § 16a "Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen" festgelegt: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html
    Zitat: (7) Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht vor oder liegt der Ablauf der Frist für die nächste Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen abweichend von Absatz 1 ohne einen Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. etc......
  • Die grüne Karte muss nicht auf grünem Papier gedruckt werden. Seit dem 01.01.2021 wird sie jedoch auf weißem Papier gedruckt, obwohl sie immer noch als "Grüne Karte" bezeichnet wird.

 


*Hinweis:
Wir möchten darauf hinweisen, dass trotz des Vorhandenseins einer grünen Karte keine Garantie besteht, dass Kurzzeitkennzeichen mit einer grünen Karte bei der Einreise oder Fahrt in Drittländer oder innerhalb der EU anerkannt werden. Bislang besteht noch keine einheitliche Regelung unter den EU-Ländern in diesem Zusammenhang.

Wir empfehlen Ihnen stets, für Reisen ins Ausland Ausfuhrkennzeichen zu verwenden.

Die Versicherung für die Kurzzeitkennzeichen EU gilt in den folgenden Ländern: **

A – Österreich, B – Belgien, BG – Bulgarien, CY – Zypern, CZ – Tschechische Republik, D – Deutschland, DK – Dänemark, E – Spanien, EST – Estland, F – Frankreich, FIN – Finnland, GB – Großbritannien, GR – Griechenland, H – Ungarn, HR – Kroatien, I – Italien, IRL – Irland, IS – Island, L – Luxemburg, LT – Litauen, LV – Lettland, M – Malta, N – Norwegen, NL – Niederlande, P – Portugal, PL – Polen, RO – Rumänien, S – Schweden, SK – Slowakische Republik, SLO – Slowenien, CH – Schweiz, AL – Albanien, AND – Andorra, AZ(**) – Aserbaidschan, BIH – Bosnien-Herzegowina, MD – Moldawien, MK - Mazedonien (f.Y.R.O.M.), MNE – Montenegro, SRB(**) – Serbien, TR – Türkei, UA – Ukraine

**Bitte vergewissern Sie sich, nach Erhalt der Versicherungskarte, dass alle Reisezielländer auf der Grüne Karte vorhanden sind. Diese können je nach Versicherungsgesellschaft abweichen. Der Versicherungsschutz auf der Grundlage einer für die Republiken Aserbaidschan, Zypern und Serbien ausgegebenen Grünen Karte ist beschränkt auf die Gebiete, die unter der Kontrolle der jeweiligen anerkannten Regierungen der Länder stehen. Weitere Informationen finden Sie unter http://gc-territorial-validity.cobx.org.